D 75233 Tiefenbronn bei Pforzheim im Raum Stuttgart – Karlsruhe
Tel.: 0049 (0) 7234 - 948 500 - E-Mail: oldtimer@auto-nostalgie.de

 

Allgemeine Mietbedingungen - gültig für Chauffeur-Fahrzeuge und für Selbstfahrer

 

§  Unsere Preise gelten ab und bis unserem Standort D 75233 Tiefenbronn bei Pforzheim (Großraum Stuttgart/Karlsruhe) und einschließlich 19 % MWSt, die getrennt ausgewiesen wird.

§ Der Mietpreis muss vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein.

§ Eine Nachbelastung wegen vom Kunden evtl. veranlasster Zeitüberschreitung, Schäden oder anderer Kosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ Vereinbarte Termine werden erst bindend, wenn die laut Mietvertrag fällige Summe innerhalb 5 Werktagen bei uns eingegangen ist. Geht die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist ein, ist Auto-Nostalgie berechtigt, über Fahrzeug/e und Termin anderweitig zu verfügen.

§ Bei notwendigen Reparaturen, Unfall und anderen Zu- und Abgängen bleibt die Verfügbarkeit  unserer Mietfahrzeuge ausdrücklich vorbehalten. Bei Ausfall bemühen wir uns, ein möglichst gleichwertiges bzw. gleichartiges Fahrzeug - gegebenenfalls in anderer Farbe - zu stellen. Schadensansprüche jedweder Art sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen! Bei evtl. Ausfall während begonnener Fahrt müssen wir uns gegebenenfalls auch ein andersartiges Transportmittel vorbehalten.

§ Umbuchungen sind kostenfrei, wenn Sie uns bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin bekannt werden und wir das Fahrzeug zu gleichen Konditionen anderweitig vermieten können. Falls dies nicht möglich ist, so berechnen wir als Ausfallsentschädigung 25 % des Mietpreises.

§ Stornierungen von festen Terminen werden – gleich mit welcher Frist - mit 25 % des Mietpreises belastet.

 

Chauffeur-Fahrten

 

Zwischen Montag und Donnerstag werden mindestens 2 Stunden abgerechnet; danach nach jede angefangene halbe Stunde. Von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen werden mindestens 5 Stunden abgerechnet. Ausnahmen von dieser Regelung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisliste.

§    Die Zeit rechnet ab Abfahrt Tiefenbronn bis Rückkehr nach dort, einschließlich etwaiger Wartezeiten.

§    Im Mietpreis enthalten sind Chauffeur, Treibstoff und alle gefahrenen km. Nur eventuell anfallende Park- und Straßengebühren oder Übernachtungskosten werden zusätzlich belastet.

Chauffeur-Fahrten können auch als Kombi-Miete gebucht werden (Zuzahlung je Fahrer/in von einmalig € 40,- pro Tag/Mieteinheit für die Kasko-Versicherung mit € 1.000.- Selbstbeteiligung). Sie können dann nach/unter Anleitung des Chauffeurs das Steuer selbst übernehmen, und unser Chauffeur wird Ihr „Oldtimer-Fahrlehrer“.

 

§  Die Mindest-Mietzeit beträgt 1 Tag (10 Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr). Ausnahmen von dieser Regelung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisliste. Jeder Folgetag wird mit der Hälfte des Grundpreises (= 1. Miettag) berechnet. Bei Mehrtagesmiete müssen die Fahrzeuge über Nacht gesichert abgestellt werden.

§ Sonntage und Feiertage können nicht einzeln gebucht werden).

§  Die Einweisungszeit rechnet zur Mietzeit.

§  Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt während unserer üblichen Geschäftszeiten: in der Mietsaison von April bis Oktober Montag – Samstag zwischen 8 h – 18 h. Die Geschäftszeiten in der Nebensaison von November bis März sind Montag – Samstag 9 h – 17 h. Unsere Fahrzeuge sind in der Nebensaison November – März abgemeldet oder haben ein Saison-Kennzeichen Mai – Oktober. Miete in der Nebensaison nach Absprache. Wird das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten nach Mietende bei uns abgestellt, so bleibt der Mieter für eventuelle Beschädigungen bis zu unserer Rücknahme-Kontrolle weiter haftbar.

§  150 km pro Tag sind im Mietpreis enthalten; Mehr-km werden mit dem für das jeweilige Fahrzeug geltenden Satz berechnet.

§  Die normale Fahrzeugreinigung nach der Miete ist im Preis enthalten. Bei besonderer Verschmutzung (Konfetti, Reis, Speisen, starke Schlamm-Verschmutzung) wird der zusätzliche Reinigungsaufwand berechnet.

§  Bei Selbstfahrern ist die Mitgliedschaft in einem der anerkannten Automobil-Clubs (ADAC, AvD u.a.) obligatorisch, die auch eventuelle Pannen mit Mietfahrzeugen abdecken. Deren Dienst ist grundsätzlich vorzusehen, wenn der Pannenort weiter als 50 km von Tiefenbronn entfernt ist. Größere Reparaturen und Ersatzwagen (Kosten über 100 Euro) müssen mit Auto-Nostalgie abgesprochen werden. Unsere Zusage erteilen wir schriftlich per Fax oder E-Mail an eine zu übermittelnde Anschrift.

§  Das Anbringen von Klebeschildern ist gestattet, jedoch sind Schilder und Klebstoffreste vom Mieter vor Fahrzeug-Rückgabe wieder zu entfernen. Der Mieter haftet voll für evtl. durch Klebeschilder verursachte Schäden am Fahrzeug - solche Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt!

§  Neben der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht für die Fahrzeuge eine Teilkasko-Versicherung (mit € 150.- Selbstbeteiligung) und eine Kasko-Versicherung (mit € 1.000 Selbstbeteiligung). Möchten sowohl Mieter/in als auch ein/e zweite/r oder mehrere Fahrer/innen das Fahrzeug fahren, wird eine Gebühr von € 40.- je zusätzlichem Fahrer für die Kasko-Versicherung erhoben.

§  Die Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und so zurückerbeten. Ist dies dem Mieter nach Mietende nicht möglich, so erledigen wir dies für Sie pauschal zu € 0,25 / € 0,30 / € 0,36 je gefahrenem km plus € 20.- Tankservice-Gebühr.

§  Obligatorisch ist die Stellung einer Kaution in jeweils angegebener Höhe durch Blanko-Zeichnung eines Kreditkarten-Belegs einer anerkannten Kreditkarten-Organisation (Scheckkarte und Barkaution nicht möglich). Bei Fahrzeugen mit einer Kaution ab € 5.000 sind zwei Kreditkarten erforderlich.

Die Kaution dient zur Abdeckung eventueller Nachbelastungen für Zeit- / Strecken-Überschreitung und/oder eventuell von vom Mieter/Fahrer selbst zu verantwortenden und nicht versicherbaren Schäden. Sie dient aber auch als Sicherheit und Bonitätsnachweis für die Überlassung eines wertvollen Fahrzeugs an einen meist unbekannte Mieter/Fahrer. Im Mietwagengeschäft ist die Blanko-Zeichnung eines Kreditkartenbeleges daher üblich.

Für Firmen-Veranstaltungen mit mehreren Fahrzeugen und evtl. wechselnden Fahrern können nach Absprache individuelle Lösungen getroffen werden, wenn der Hauptmieter/Veranstalter die Verantwortung selbstschuldnerisch in entsprechendem Umfang übernimmt.

§  Aus Versicherungsgründen bestehen für Selbstfahrer unterschiedliche Altersbeschränkungen. Das jeweilige Mindestalter ist in der Preisliste beim entsprechenden Fahrzeug angegeben. Manche Fahrzeuge unterliegen auf Grund der Bauart, dem Alter, dem Wert oder anderer Gegebenheiten zusätzlichen Beschränkungen und werden deshalb nur nach individueller Abstimmung an Selbstfahrer abgegeben. Ggf. wird eine kostenpflichtige Einweisung notwendig.

§ Für längere Anfahrten bzw. Zulieferung mit Autotransporter machen wir gern ein Angebot. Da die Kosten vom Wochentag (LKW-Fahrverbot) und der Dauer der Anmietung abhängig sind, benötigen wir hierzu möglichst genaue Angaben.

 

„Unser heilix Blechle“ oder weitere Voraussetzungen + Konditionen für Selbstfahrer  

Voraussetzung für die Überlassung unserer Fahrzeuge an Selbstfahrer ist, dass der Mieter/Fahrer eine besondere Beziehung zu Oldtimern hat und Schwächen und kleine Mängel alter Fahrzeuge kennt und akzeptiert. Der Erhaltungszustand der Fahrzeuge liegt bei 2+ bis 3, jedoch immer ohne Rost. Fahrzeuge im perfekten Zustand 1 haben wir nicht zum Vermieten vorgesehen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Fahrzeug Ihren Ansprüchen genügt, schauen Sie es sich unbedingt vor der Mietentscheidung bei uns in Tiefenbronn an!

Grundsätzlich gilt: Oldtimer können nicht so betriebssicher sein wie moderne Fahrzeuge, da sie weitgehend auf dem Stand der damaligen Technik sind. Dem Mieter und Fahrer ist bewusst, dass das Fahrverhalten von älteren Fahrzeugen nicht dem moderner Fahrzeuge entspricht und er sein Fahr- und Bremsverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen hat. Gegebenenfalls empfehlen wir, zuvor eine Kombi-Fahrt mit „Fahrlehrer“ zu buchen (siehe „Chauffeur-Fahrten“).

Große, lange, starke oder rechtsgelenkte Fahrzeuge erfordern vom Fahrer natürlich Erfahrung mit solchen oder ähnlichen Fahrzeugen – was uns der Mieter/Fahrer mit Unterzeichnung des Mietvertrags ausdrücklich versichert.

Die Fahrzeuge werden ausschließlich für gemütliche, normale Ausfahrten – Alleinfahrten oder in Gruppen – abgegeben. Selbstverständlich kann an jeder Art von Oldtimerveranstaltungen teilgenommen werden, wenn die zu erzielende Durchschnittsgeschwindigkeit nicht über 40 km/h liegt. Bei ausnahmsweise notwendigen Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen darf nicht über 2/3 der im Fahrzeugschein genannten Höchstgeschwindigkeit, jedoch maximal 120 km/h gefahren werden. Winterfahrten nur nach spezieller Absprache und nur mit eingeschränktem Fuhrpark.

Eine Teilnahme an überwiegend sportlichen Veranstaltungen (Berg-Rallyes, Rallyes mit bis zu 50 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit wie z.B. Rom-Liège-Rom, Kitzbühel-Rallye oder Rallye des Alpes) ist nur mit einigen Fahrzeugen nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Genehmigung durch Auto-Nostalgie gestattet. Wegen der bei diesen Rallyes viel stärkeren Beanspruchung der Fahrzeuge sind höhere Mietpreise unumgänglich. Insbesondere der lt. Preisliste günstige „Folgetag“-Mietpreis ist für derartige Veranstaltungen nicht gültig. Fragen Sie bitte an!

 

 

 

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