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D 75233 Tiefenbronn bei Pforzheim
im Raum Stuttgart – Karlsruhe
Tel.: 0049 (0) 7234 - 948 500 - E-Mail:
oldtimer@auto-nostalgie.de
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Allgemeine Mietbedingungen - gültig für Chauffeur-Fahrzeuge und für
Selbstfahrer
§
Unsere Preise gelten ab und bis unserem Standort D
75233 Tiefenbronn bei Pforzheim (Großraum Stuttgart/Karlsruhe) und
einschließlich 19 % MWSt, die getrennt ausgewiesen wird.
§
Der Mietpreis
muss vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein.
§
Eine Nachbelastung
wegen vom Kunden evtl. veranlasster Zeitüberschreitung, Schäden oder anderer
Kosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§
Vereinbarte Termine
werden erst bindend, wenn die laut Mietvertrag fällige Summe innerhalb 5
Werktagen bei uns eingegangen ist. Geht die Zahlung nicht innerhalb der
genannten Frist ein, ist Auto-Nostalgie berechtigt, über Fahrzeug/e und Termin
anderweitig zu verfügen.
§
Bei notwendigen
Reparaturen, Unfall und anderen Zu- und Abgängen bleibt die Verfügbarkeit
unserer Mietfahrzeuge ausdrücklich vorbehalten. Bei Ausfall
bemühen wir uns, ein möglichst gleichwertiges bzw. gleichartiges Fahrzeug -
gegebenenfalls in anderer Farbe - zu stellen. Schadensansprüche jedweder Art
sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen! Bei evtl. Ausfall während begonnener
Fahrt müssen wir uns gegebenenfalls auch ein andersartiges Transportmittel
vorbehalten.
§
Umbuchungen
sind kostenfrei, wenn Sie uns bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin bekannt
werden und wir das Fahrzeug zu gleichen Konditionen anderweitig vermieten
können. Falls dies nicht möglich ist, so berechnen wir als Ausfallsentschädigung
25 % des Mietpreises.
§
Stornierungen
von festen Terminen werden – gleich mit welcher Frist - mit 25 % des Mietpreises
belastet.
Chauffeur-Fahrten
Zwischen Montag und
Donnerstag werden mindestens 2 Stunden abgerechnet; danach
nach jede angefangene halbe Stunde. Von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen
werden mindestens 5 Stunden abgerechnet. Ausnahmen von dieser Regelung
entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisliste.
§
Die Zeit rechnet ab Abfahrt Tiefenbronn bis
Rückkehr nach dort, einschließlich etwaiger Wartezeiten.
§
Im
Mietpreis enthalten sind Chauffeur, Treibstoff und
alle gefahrenen km. Nur eventuell anfallende Park- und Straßengebühren
oder Übernachtungskosten werden zusätzlich belastet.
Chauffeur-Fahrten können auch als Kombi-Miete gebucht werden (Zuzahlung
je Fahrer/in von einmalig € 40,- pro Tag/Mieteinheit für die Kasko-Versicherung
mit € 1.000.- Selbstbeteiligung). Sie können dann nach/unter Anleitung des
Chauffeurs das Steuer selbst übernehmen, und unser Chauffeur wird Ihr
„Oldtimer-Fahrlehrer“.
§
Die
Mindest-Mietzeit beträgt 1 Tag (10 Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr).
Ausnahmen von dieser Regelung entnehmen Sie bitte der
jeweiligen Preisliste. Jeder Folgetag wird mit der Hälfte des
Grundpreises (= 1. Miettag) berechnet. Bei Mehrtagesmiete müssen die Fahrzeuge
über Nacht gesichert abgestellt werden.
§
Sonntage und
Feiertage
können nicht einzeln gebucht werden).
§
Die
Einweisungszeit rechnet zur Mietzeit.
§
Die
Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt während unserer üblichen
Geschäftszeiten: in der Mietsaison von April bis Oktober Montag – Samstag
zwischen 8 h – 18 h. Die Geschäftszeiten in der Nebensaison von November bis
März sind Montag – Samstag 9 h – 17 h. Unsere Fahrzeuge sind in der Nebensaison
November – März abgemeldet oder haben ein Saison-Kennzeichen Mai – Oktober.
Miete in der Nebensaison nach Absprache. Wird das Fahrzeug außerhalb der
Geschäftszeiten nach Mietende bei uns abgestellt, so bleibt der Mieter für
eventuelle Beschädigungen bis zu unserer Rücknahme-Kontrolle weiter haftbar.
§
150
km pro Tag
sind im Mietpreis enthalten; Mehr-km werden mit dem
für das jeweilige Fahrzeug geltenden Satz berechnet.
§
Die
normale Fahrzeugreinigung nach der Miete ist im Preis enthalten. Bei
besonderer Verschmutzung (Konfetti, Reis, Speisen, starke Schlamm-Verschmutzung)
wird der zusätzliche Reinigungsaufwand berechnet.
§
Bei
Selbstfahrern ist die Mitgliedschaft in einem der anerkannten
Automobil-Clubs (ADAC, AvD u.a.) obligatorisch, die auch eventuelle Pannen
mit Mietfahrzeugen abdecken. Deren Dienst ist grundsätzlich vorzusehen, wenn der
Pannenort weiter als 50 km von Tiefenbronn entfernt ist. Größere Reparaturen und
Ersatzwagen (Kosten über 100 Euro) müssen mit Auto-Nostalgie abgesprochen
werden. Unsere Zusage erteilen wir schriftlich per Fax oder E-Mail an eine zu
übermittelnde Anschrift.
§
Das
Anbringen von Klebeschildern ist gestattet, jedoch sind Schilder und
Klebstoffreste vom Mieter vor Fahrzeug-Rückgabe wieder zu entfernen. Der Mieter
haftet voll für evtl. durch Klebeschilder verursachte Schäden am Fahrzeug -
solche Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt!
§
Neben
der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht für die Fahrzeuge
eine Teilkasko-Versicherung (mit € 150.- Selbstbeteiligung) und eine
Kasko-Versicherung (mit € 1.000 Selbstbeteiligung). Möchten sowohl Mieter/in
als auch ein/e zweite/r oder mehrere Fahrer/innen das Fahrzeug fahren, wird eine
Gebühr von € 40.- je zusätzlichem Fahrer für die Kasko-Versicherung erhoben.
§
Die
Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden vollgetankt
übergeben und so zurückerbeten. Ist dies dem Mieter nach Mietende nicht möglich,
so erledigen wir dies für Sie pauschal zu € 0,25 / € 0,30 / € 0,36 je gefahrenem
km plus € 20.- Tankservice-Gebühr.
§
Obligatorisch ist die Stellung einer Kaution in jeweils angegebener Höhe
durch Blanko-Zeichnung eines Kreditkarten-Belegs einer anerkannten
Kreditkarten-Organisation (Scheckkarte und Barkaution nicht möglich). Bei
Fahrzeugen mit einer Kaution ab € 5.000 sind zwei Kreditkarten erforderlich.
Die Kaution dient zur
Abdeckung eventueller Nachbelastungen für Zeit- / Strecken-Überschreitung
und/oder eventuell von vom Mieter/Fahrer selbst zu verantwortenden und nicht
versicherbaren Schäden. Sie dient aber auch als Sicherheit und Bonitätsnachweis
für die Überlassung eines wertvollen Fahrzeugs an einen meist unbekannte
Mieter/Fahrer. Im Mietwagengeschäft ist die Blanko-Zeichnung eines
Kreditkartenbeleges daher üblich.
Für
Firmen-Veranstaltungen mit mehreren Fahrzeugen und evtl. wechselnden Fahrern
können nach Absprache individuelle Lösungen getroffen werden, wenn der
Hauptmieter/Veranstalter die Verantwortung selbstschuldnerisch in entsprechendem
Umfang übernimmt.
§
Aus
Versicherungsgründen bestehen für Selbstfahrer unterschiedliche
Altersbeschränkungen. Das jeweilige Mindestalter ist in der Preisliste beim
entsprechenden Fahrzeug angegeben. Manche Fahrzeuge unterliegen auf Grund der
Bauart, dem Alter, dem Wert oder anderer Gegebenheiten zusätzlichen
Beschränkungen und werden deshalb nur nach individueller Abstimmung an
Selbstfahrer abgegeben. Ggf. wird eine kostenpflichtige Einweisung notwendig.
§
Für längere
Anfahrten bzw. Zulieferung mit Autotransporter machen wir gern ein
Angebot. Da die Kosten vom Wochentag (LKW-Fahrverbot) und der Dauer der
Anmietung abhängig sind, benötigen wir hierzu möglichst genaue Angaben.
„Unser heilix Blechle“ oder weitere Voraussetzungen + Konditionen für Selbstfahrer
Voraussetzung
für die Überlassung unserer Fahrzeuge an Selbstfahrer ist, dass
der Mieter/Fahrer eine besondere Beziehung zu Oldtimern hat und Schwächen und
kleine Mängel alter Fahrzeuge kennt und akzeptiert. Der Erhaltungszustand der
Fahrzeuge liegt bei 2+ bis 3, jedoch immer ohne Rost. Fahrzeuge im perfekten
Zustand 1 haben wir nicht zum Vermieten vorgesehen.
Wenn
Sie nicht sicher sind, ob das Fahrzeug Ihren Ansprüchen genügt, schauen Sie es
sich unbedingt vor der Mietentscheidung bei uns in Tiefenbronn an!
Grundsätzlich gilt: Oldtimer können nicht so betriebssicher sein wie moderne
Fahrzeuge, da sie weitgehend auf dem Stand der damaligen Technik sind. Dem
Mieter und Fahrer ist bewusst, dass das Fahrverhalten von älteren Fahrzeugen
nicht dem moderner Fahrzeuge entspricht und er sein Fahr- und Bremsverhalten
diesen Gegebenheiten anzupassen hat. Gegebenenfalls empfehlen wir, zuvor eine
Kombi-Fahrt mit „Fahrlehrer“ zu buchen (siehe „Chauffeur-Fahrten“).
Große,
lange, starke oder rechtsgelenkte Fahrzeuge erfordern vom Fahrer natürlich
Erfahrung mit solchen oder ähnlichen Fahrzeugen – was uns der Mieter/Fahrer mit
Unterzeichnung des Mietvertrags ausdrücklich versichert.
Die
Fahrzeuge werden ausschließlich für gemütliche, normale Ausfahrten –
Alleinfahrten oder in Gruppen – abgegeben. Selbstverständlich kann an jeder Art
von Oldtimerveranstaltungen teilgenommen werden, wenn die zu erzielende
Durchschnittsgeschwindigkeit nicht über 40 km/h liegt. Bei ausnahmsweise
notwendigen Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen darf nicht über 2/3 der im
Fahrzeugschein genannten Höchstgeschwindigkeit, jedoch maximal 120 km/h gefahren
werden. Winterfahrten nur nach spezieller Absprache und nur mit eingeschränktem
Fuhrpark.
Eine
Teilnahme an überwiegend sportlichen Veranstaltungen (Berg-Rallyes,
Rallyes mit bis zu 50 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit wie z.B. Rom-Liège-Rom,
Kitzbühel-Rallye oder Rallye des Alpes) ist nur mit einigen Fahrzeugen nach
vorheriger Absprache und ausdrücklicher Genehmigung durch Auto-Nostalgie
gestattet. Wegen der bei diesen Rallyes viel stärkeren Beanspruchung der
Fahrzeuge sind höhere Mietpreise unumgänglich. Insbesondere der lt. Preisliste
günstige „Folgetag“-Mietpreis ist für derartige Veranstaltungen nicht gültig.
Fragen Sie bitte an!
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